Die Rollenverteilung

Die Kunden sind mobilitätsbehinderte Menschen im Erwerbsalter („IV-Alter“) oder im AHV-Alter. Aufgrund eines Antrags an die Stiftung erhalten sie den Fahrberechtigungsausweis.

Fahrdienste: Das Konzept des Behindertentransportes im Kanton Bern beruht zu einem grossen Teil auf der Zusammenarbeit mit dem lokalen Taxigewerbe. Dadurch werden unnötige Konkurrenzsituationen und Doppelspurigkeiten vermieden. Es können aber auch Verträge mit anderen im Behindertentransport tätigen Organisationen abgeschlossen werden.

Die Beratungsstellen PRO INFIRMIS / PRO SENECTUTE sind die Anlaufstellen für Personen mit Mobilitätsbehinderung. Weitere Partner sind die Beratungsstelle für Sehbehinderte und Blinde "Beraten B" sowie "insieme" für Personen mit geistiger Behinderung.

Im Bereich Administration werden möglichst viele Arbeiten an Behinderteninstitutionen vergeben, so zum Beispiel an das Bürozentrum im Schulungs- und Wohnheim Rossfeld. Auch mit der Pro Infirmis Kanton Bern besteht eine langjährige Zusammenarbeit. Diese Kooperationen einerseits mit dem privaten Gewerbe, anderseits mit Institutionen im Behindertenbereich, ergeben eine sinnvolle Kombination und bieten sowohl kostenmässig als auch in Bezug auf die Qualität eine optimale Lösung.
Kanton Bern: Die sehr gute Zusammenarbeit mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) ist einer der Hauptgründe für die Verbesserungen, die im Behindertentransport in den vergangenen Jahren erzielt werden konnten. Die Auslagerung der Steuerungsfunktion im Behindertentransport an die Stiftung BTB nutzt deren langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Die Stiftung

Stiftungsrat
Annette Gfeller: Präsidentin / Christine Morger: Vizepräsidentin / Caroline Caccivio  / Joanna Gerber / Martin Vonderach / Walter Zuber / Donat Capaul / Cyrill Hofer / Christoph Geissbühler

Geschäftsführung
Dr. Ronald Liechti