| Ausweis |
Damit Sie von den vergünstigten Tarifen profitieren können, müssen Sie vor jeder Fahrt Ihren gültigen persönlichen Ausweis vorzeigen. Der Ausweis berechtigt Sie, im ganzen Kanton Bern mit jenen Taxiunternehmen zu fahren, die unter "Fahrdienste" aufgeführt sind. Fahrten ohne den gültigen Ausweis müssen bar bezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Ihr Ausweis berechtigt auch zu gewissen Fahrten in anderen Regionen der Schweiz. Die örtlichen Benutzungs- und Tarifbestimmungen erfahren Sie bei den zuständigen Fahrdiensten. Bei Verlust des Ausweises können Sie sich direkt an die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern wenden (Sekretariat; siehe Adressliste). Falls Ihr Ausweis befristet ist, wenden Sie sich bitte mindestens 1 Monat vor Ablauf an das Sekretariat der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern. |
| Fahrzweck |
Die vom Kanton Bern ausgerichteten Subventionen sind in erster Linie gedacht für Fahrten im Freizeitbereich. Das heisst: Fahrten, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen, an familiären, kulturellen oder sozialen Anlässen teilzunehmen, Fahrten zum Arzt oder zum Einkaufen usw. Für Fahrten an die Arbeit, in die Schule, in eine Eingliederungsstätte, in Heilanstalten sowie für regelmässige Fahrten in ärztlich verordnete Therapien kommen in der Regel andere Kostenträger auf: Zum Beispiel: Invalidenversicherung, Krankenkasse, Ergänzungsleistungen etc. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen gerne Ihre Beratungsstelle der Pro Infirmis oder der Pro Senectute (siehe Adressliste). Für Fahrten zu medizinischen Zwecken kann auch der Rotkreuz-Fahrdienst benützt werden (siehe Adressliste). Bei Fernfahrten können Sie den Behindertentransport als Zubringer zum nächsten Bahnhof benutzen. |
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Anzahl Fahrten |
Pro Person steht je nach finanziellen Mitteln der Stiftung ein bestimmtes Kontingent an Fahrten zur Verfügung. Die Kontingente werden elektronisch verwaltet und periodisch (z.B. alle 2 Monate) erneuert. Die Informationen dazu erhalten Sie regelmässig entweder per E-Mail oder per Post als "Kontoauszug" ihrer Fahrten und Kontingente. In besonderen Härtefällen kann auf Gesuch ein zusätzliches Kontingent an Fahrten gewährt werden. Bei Nichtgebrauch der Fahrguthaben kann die Erneuerung der Kontingente sistiert werden, bis Sie wieder Bedarf haben. In diesem Fall wenden Sie sich am besten telefonisch an das BTB-Sekretariat. |
| Fahrpreis |
Für jede einzelne Fahrt bezahlen Sie den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Selbstbehalt. Dieser wird anhand der jeweils gültigen Tariftabelle ermittelt. Der Fahrpreis wird je nach vorhandenen finanziellen Mitteln von der Stiftung festgelegt. |
| Transport |
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Sagen Sie bereits bei der Bestellung, ob Sie ein gewöhnliches Taxi oder ein Rollstuhltaxi benötigen. Die bei der Bestellung vereinbarte Strecke (von wo bis wo) ist verbindlich. Spontane „Umwege“ sind nicht möglich. Die Taxiuhr darf laufen, wenn auf Sie gewartet werden muss. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Sie zur vereinbarten Zeit bereit sind. Der Transportservice gilt von Haustüre zu Haustüre. Im Preis inbegriffen sind kleinere Hilfestellungen wie z.B. Zusammenlegen des Rollstuhls, Stützen beim Ein- und Aussteigen, Begleitung zur Haustüre o.ä. Weitergehende Hilfestellungen können dem Fahrgast verrechnet werden. Sie haben das Recht, pro Fahrt eine Begleitperson gratis mitzunehmen. Der Zweck der Fahrt muss jedoch durch Sie selbst bestimmt werden. Falls Sie eine Quittung wünschen, kann Ihnen der Taxichauffeur eine solche über den von Ihnen bezahlten Betrag ausstellen. |
Kontrolle / Missbrauch |
| Missbräuche wie z.B. Fahrten ohne gültigen Ausweis, Fahrten mit fremdem Ausweis usw. können den Entzug der Fahrberechtigung zur Folge haben. |
| Auskünfte / Informationen / Reklamationen |
| Auskünfte über Ausweise, Tarifbestimmungen usw. erhalten Sie beim Sekretariat der Stiftung oder durch Ihren Fahrdienst. Allfällige Reklamationen richten Sie bitte jeweils möglichst sofort mit konkreten Angaben an das Sekretariat der Stiftung. |
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