| Abbau des Angebots als Folge der 4. IV-Revision |
| Mit der Gründung
der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern Ende 1997 wurde eine moderne
Struktur geschaffen, die es ermöglichte, den ganzen Kanton mit Transportleistungen
für mobilitätsbehinderte Menschen effizient abzudecken. Ziel war
es immer, den Personen, die den öffentlichen Verkehr infolge einer
Behinderung nicht benützen können, ein Ersatzangebot zu erschwinglichen
Preisen (nahe beim öV-Tarif) anzubieten. Da die Anzahl der Benützer
und das Fahrtenvolumen ständig stiegen, war es mit den vorhandenen
Mitteln jedoch bald einmal unmöglich, das Ziel des günstigen Preises
zu erreichen. Die Jahre 2002 und 2003 brachten hohe Verluste. Ab 2005 droht
jedoch viel Schlimmeres: Die Subventionen der IV im Betrag von ca. 2,2 Millionen
Franken fallen weg; eine Ersatzfinanzierung ist nicht in Sicht. Folge für
Behinderte und Transportdienste: Massive Beschränkung der Fahrtenzahlen
und noch höhere Tarife. |
| Abgesehen von den unerfreulichen Entwicklungen
in Bezug auf die Finanzen hat sich das Konzept des Behindertentransportes
im Kanton sehr gut bewährt: Mit der Stiftung wurde eine kantonale Koordination
möglich, das Angebot ist flächendeckend und die Qualität
stimmt. Leider konnten die finanziellen Mittel der zunehmenden Nachfrage
immer weniger gerecht werden. Infolge der hohen Verluste der letzten beiden
Jahre mussten die Tarife wiederholt angepasst werden und liegen nun für
eine Fahrt von normaler Länge bei Fr. 9.00 (Benützer im IV-Alter)
und 12.00 (Benützer im AHV-Alter). Für längere Fahrten gilt
ein Zuschlag von je Fr. 3.00. Für rund 5'500 berechtigte Personen werden
pro Jahr im ganzen Kanton über 135'000 Fahrten durchgeführt. Trotz
der Tatsache, dass der öffentliche Verkehr immer behindertengerechter
ausgebaut ist, steigt der Bedarf weiterhin an. Gerade im AHV-Bereich ist
die Kundenzahl noch weiter am Wachsen. Das Bedürfnis an Mobilität
und damit an gesellschaftlicher Integration nimmt an Bedeutung eher noch
zu, und überdies wird es auch bei „perfekt“ behindertenfreundlichem
öffentlichem Verkehr immer Personen geben, die aus Behinderungsgründen
ein Ersatzangebot brauchen, weil sie gar nicht erst zu einer Haltestelle
von Tram, Bus usw. gelangen können. Als Folge der 4. IV-Revision ist nun langjährige Aufbauarbeit in Frage gestellt: Die Subventionen der IV in der Grössenordnung von ca. 2,2 Millionen fallen ab 1. Januar 2005 gänzlich weg. Bekanntlich ist vorgesehen, den Behinderten (ausgenommen sind Heimbewohner) die Hilflosenentschädigung (HE) zu verdoppeln, so dass sie gewisse „Assistenzleistungen“ selber einkaufen können. Es werden also nicht mehr Institutionen/Organisationen wie eben z.B. Behindertentransportdienste subventioniert, sondern das Geld wird direkt an die betroffenen Menschen mit Behinderung ausbezahlt („Subjektfinanzierung“). Für viele Behindertentransportdienste bedeutet dies eine existenzielle Gefährdung. Da der Behindertentransport nur mit teuren Spezialfahrzeugen und mit besonders ausgebildeten Chauffeuren sichergestellt werden kann, ist für den Behinderten beim Wegfall eines Fahrdienstes kein Ausweichen auf die Konkurrenz möglich. Zudem haben Berechnungen ergeben, dass sich die meisten Behinderten auch mit der doppelten HE längst nicht mehr gleich viele Fahrten werden leisten können wie bisher. Folge: Die Behinderten müssen sich auf einen Abbau im Bereich Mobilität einrichten. Für den Behindertentransport im Kanton Bern sieht dies konkret so aus: Der bisherige Beitrag des Kantons Bern im Rahmen von gut 2 Millionen Franken ist bis auf weiteres zugesichert. Doch durch die Streichung der IV-Subventionen wird das Budget etwa auf die Hälfte reduziert. Das heisst, dass auch das Angebot um die Hälfte reduziert werden muss. Ab Januar 2005 wird eine Kontingentierung der Fahrten eingeführt und die Preise werden erneut angehoben. Man geht heute davon aus, dass pro fahrberechtigte Person dann noch ca. 60 Fahrten im Jahr (5 pro Monat) zu einem Preis von ca. Fr. 15.00 möglich sein werden, sofern nicht eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden kann. Eine Motion von Grossrat Simon Ryser hat zum Ziel, zusätzliche Mittel aus dem Budget des öffentlichen Verkehrs freizumachen und soll in den nächsten Tagen im Grossen Rat behandelt werden. Die Chancen auf Erfolg sind ungewiss. |
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