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Unsere Kunden sind
mobilitätsbehinderte Menschen
im Erwerbsalter ("IV-Alter") oder im AHV-Alter. Aufgrund eines Antrags an die Stiftung erhalten sie den Fahrberechtigungsausweis.
Die Fahrdienste sind
in der Regel lokale Taxiunternehmen. Es können aber auch Verträge
mit anderen im Behindertentransport tätigen Organisationen abgeschlossen
werden.
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Die Beratungsstellen PRO INFIRMIS / PRO SENECTUTE (Adressen)
sind die Anlaufstellen für Personen mit Mobilitätsbehinderung. Weitere Partner sind die Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde (BRSB) sowie insieme für Personen mit geistiger Behinderung
Als regionalen Partner-Organisationen (Adressen) setzen sich Behindertenkonferenzen oder andere Organisationen
für den Behindertentransport
ein.
Diese übernehmen vor Ort folgende Aufgaben:
- regionale Kontakt-
und Informationsstelle für Kunden, Fahrdienste usw.
- regionale Koordination und "Lobby" -
insbesondere für behindertengerechten öV
- dezentrales Aufsichtsorgan
/ Qualitätskontrolle
der lokalen Behindertenfahrdienste
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