Unsere Kunden sind mobilitätsbehinderte Menschen im Erwerbsalter ("IV-Alter") oder im AHV-Alter. Aufgrund eines Antrags an die Stiftung erhalten sie den Fahrberechtigungsausweis.

Die Fahrdienste sind in der Regel lokale Taxiunternehmen. Es können aber auch Verträge mit anderen im Behindertentransport tätigen Organisationen abgeschlossen werden.
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Die Beratungsstellen PRO INFIRMIS / PRO SENECTUTE (
Adressen) sind die Anlaufstellen für Personen mit Mobilitätsbehinderung. Weitere Partner sind die Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde (BRSB) sowie insieme für Personen mit geistiger Behinderung

Als regionalen Partner-Organisationen (
Adressen) setzen sich Behindertenkonferenzen oder andere Organisationen für den Behindertentransport ein. Diese übernehmen vor Ort folgende Aufgaben:

  • regionale Kontakt- und Informationsstelle für Kunden, Fahrdienste usw.
  • regionale Koordination und "Lobby" - insbesondere für behindertengerechten öV
  • dezentrales Aufsichtsorgan / Qualitätskontrolle der lokalen Behindertenfahrdienste