Bis im Jahr 2004 wurden die Behindertenfahrdienste u.a. auch mit namhaften Beiträgen der IV finanziert (Transportdienste im Kanton Bern: rund 2,2 Mio.). Mit dem Wegfall dieser Subventionen ab dem Jahr 2005 (4. IV-Revision) waren tiefgreifende Veränderungen verbunden. Die Finanzierung erfolgt seither durch den Kanton und den jeweiligen Beitrag des Fahrgastes an die Fahrkosten ("Selbstbehalt").
Erfreulicherweise wurde seit dem Ausstieg der IV das Budget für den Behindertentransport durch den Kanton Bern wesentlich erhöht, so dass sich die Situation etwas entspannte. Die Finanzierung wird jedoch weiterhin ein zentrales Thema bleiben: Aktuell reichen die Mittel nämlich gerade aus, um pro berechtigte Person und Jahr 24 Fahrten zu finanzieren; das bedeutet 12 Retourfahrten - 1mal pro Monat aus dem Haus.
Mit der zunehmend behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs dürfte sich zwar mittelfristig eine gewisse Entlastung des Behindertentransportes ergeben. Es wird allerdings immer Personen geben, die auch vom gemäss Behinderten-Gleichstellungsgesetz ausgebauten öV nicht profitieren werden, zum Beispiel weil sie gar nicht erst zu einer Haltestelle gelangen können. Nicht zuletzt wird auch die demographische Entwicklung einen weiter zunehmenden Bedarf an Transportleistungen mit sich bringen.
Hoffnungen für eine Verbesserung des Angebots - und damit auch der Finanzierung - ergeben sich aus der im Jahr 2014 durch die Schweiz ratifizierten UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Sie stellt klare Forderungen nicht zuletzt auch im Bereich der Mobilität.