Ausweis
Damit Sie von den vergünstigten Tarifen profitieren können, müssen Sie vor jeder Fahrt Ihren gültigen persönlichen Ausweis vorzeigen.
Der Ausweis berechtigt Sie, im ganzen Kanton Bern mit jenen Taxiunternehmen zu fahren, die auf der Adressliste der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) aufgeführt sind.
Fahrten ohne gültigen Ausweis müssen bar bezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Ihr Ausweis berechtigt auch zu gewissen Fahrten in anderen Regionen der Schweiz. Die örtlichen Benutzungs- und Tarifbestimmungen erfahren Sie bei den zuständigen Fahrdiensten.
Bei Verlust des Ausweises können Sie sich direkt an die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern wenden.
Falls Ihr Ausweis befristet ist, wenden Sie sich bitte mindestens 1 Monat vor Ablauf an das Sekretariat der Stiftung BTB.
Adressänderungen sind der Stiftung BTB rechtzeitig zu melden. Ohne gültige Adresse kann die Berechtigung sistiert werden.
Fahrzweck / Finanzierung
Die vom Kanton Bern ausgerichteten Subventionen sind in erster Linie gedacht für Fahrten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben („Freizeitfahrten“). Das heisst: Fahrten, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen, an familiären, kulturellen oder sozialen Anlässen teilzunehmen, Fahrten zum Einkaufen usw. Fahrten, für die ein anderer Kostenträger aufkommen muss (z.B. Invalidenversicherung, Krankenkasse, Ergänzungsleistung), dürfen nicht über BTB abgerechnet werden. Beispiele: Fahrten an die Arbeit, in die Schule, in eine Eingliederungsstätte, in Heilanstalten, regelmässige Fahrten in ärztlich verordnete Therapien usw. Ausnahmen: Die genannten Kassen zahlen nicht oder die Maximalbeträge sind ausgeschöpft. Für Fahrten zu medizinischen Zwecken kann auch der Rotkreuz-Fahrdienst benützt werden (siehe Adressliste).
Bei Fernfahrten können Sie den Behindertentransport als Zubringer zum nächsten Bahnhof benützen.
Kontingente: Anzahl Fahrten, Kostendach
Pro Person stehen je nach finanziellen Mitteln der Stiftung bestimmte Kontingente zur Verfügung: Einerseits in Form einer bestimmten Anzahl Fahrten, anderseits als Höchstbetrag pro Jahr („Kostendach“). Die Kontingente werden elektronisch verwaltet und periodisch erneuert. Die Informationen dazu erhalten Sie regelmässig entweder per E-Mail oder per Post als „Kontoauszug“ ihrer Kontingente. Das Konto kann vorübergehend um bis zu 32 Fahrten "überzogen" werden. Für Fahrten, die über das zugeteilte Kontingent hinausgehen, sind dem Fahrdienst die vollen Kosten zu vergüten (bar oder Rechnung). In besonderen Härtefällen können auf Gesuch zusätzliche Kontingente gewährt werden.
Fahrpreis
Für jede einzelne Fahrt bezahlen Sie den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Selbstbehalt. Dieser wird anhand der jeweils gültigen Tariftabelle ermittelt. Der Fahrpreis wird je nach vorhandenen finanziellen Mitteln von der Stiftung festgelegt. Falls Sie eine Quittung wünschen, wird Ihnen der Taxichauffeur eine solche über den von Ihnen bezahlten Betrag ausstellen.
Transport
Sagen Sie bereits bei der Bestellung, ob Sie ein gewöhnliches Taxi oder ein Rollstuhltaxi benötigen. Der Fahrzweck ist bei jeder Bestellung anzugeben. Z.B.: Arbeit, Arzt, Dialyse, Freizeit, Tagesstätte, Therapie. Ohne Angabe des Fahrzwecks wird die Fahrt nicht subventioniert.
Die bei der Bestellung vereinbarte Strecke (von wo bis wo) ist verbindlich. Spontane „Umwege“ sind nicht möglich.
Der Transportservice gilt von Haustüre zu Haustüre. Im Preis inbegriffen sind kleinere Hilfestellungen wie z.B. Zusammenlegen des Rollstuhls, Stützen beim Ein- und Aussteigen, Begleitung zur Haustüre o.ä. Weitergehende Hilfestellungen können dem Fahrgast verrechnet werden.
Sie haben das Recht, pro Fahrt eine Begleitperson gratis mitzunehmen. Der Zweck der Fahrt muss jedoch durch Sie selbst bestimmt werden, ebenso die Fahrstrecke.
Nicht subventioniert sind "Kurierfahrten" (z.B. Besorgungen durch das Taxi ohne Fahrgast) und sog. "Wartezeiten". Ausnahmen sind nur nach vorgängiger individueller Absprache mit der BTB-Geschäftsstelle möglich.
Die Fahrt ist zu Ende, wenn der Fahrgast aussteigt. Sog. "Wartekurse" (z.B. Unterbrechung der Fahrt; Taxi wartet bei laufendem Taxameter) sind nicht zulässig.
Fahrten von Personen mit unzumutbarem Verhalten können durch das Fahrpersonal verweigert werden.
Kontrolle / Missbrauch
Verstösse gegen dieses Reglement sowie Missbräuche wie z.B. Fahrten ohne gültigen Ausweis, Fahrten mit fremdem Ausweis, Nichtbezahlen des Selbstbehalts usw. können den Entzug der Fahrberechtigung zur Folge haben.
Auskünfte / Informationen / Reklamationen
Auskünfte über Ausweise, Tarifbestimmungen usw. erhalten Sie beim Sekretariat der Stiftung oder durch Ihren Fahrdienst. Allfällige Reklamationen richten Sie bitte jeweils möglichst sofort mit konkreten Angaben an das Sekretariat der Stiftung.