BTB-Fahrten

Hier handelt es sich um Fahrten, die durch die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) unterstützt werden. Die vom Kanton Bern an die Stiftung BTB ausgerichteten Subventionen sind in erster Linie gedacht für Transporte von Personen, die infolge Behinderung den öffentlichen Verkehr nicht benutzen können - mit dem Zweck der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Transporte werden oft auch als „Freizeitfahrten“ bezeichnet.

Beispiele:

  • Besuche
  • Familiäre Anlässe
  • Kulturelle Aktivitäten
  • Einkaufen, Coiffeur, Pédicure usw,

Nicht-BTB-Fahrten

Dies sind Fahrten, für die in der Regel ein anderer Kostenträger aufkommt. Diese Transporte dürfen nur mit der Stiftung BTB abgerechnet werden, wenn die unten genannte Kasse nicht zahlt oder wenn die Maximalbeträge ausgeschöpft sind.

Beispiele:

  • Arzt, Spital, Therapie, Dialyse, Tagesklinik/Tagesstätte usw. („medizinischer Behandlungsort“): Diese Transporte können teilweise mit der Krankenkasse (und evtl. Zusatzversicherung) abgerechnet werden (Einreichen der Fahrbelege an die Krankenkasse). Ergänzend dazu können Personen mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV die ganzen Transportkosten durch die EL vergüten lassen (direkte Abrechnung durch Sie mit der Ausgleichskasse).
    Für Fahrten mit medizinischem Zweck steht bei Personen im AHV-Alter als Alternative auch der Rotkreuzfahrdienst zur Verfügung.
  • Arbeitsfahrten: Wenn ein „existenzsicherndes Einkommen“ erzielt wird (mindestens 1‘763 CHF), übernimmt die IV (z.B. anstelle von Amortisationsbeiträgen für ein eigenes Fahrzeug) die Kosten für den Transport zur Arbeit bis zu diesem Betrag. Die Abrechnung erfolgt direkt durch die versicherte Person mit der IV.
  • Fahrten in geschützte Werkstätten: In bestimmten Fällen können Transporte in geschützte Werkstätten durch die EL finanziert werden. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Fahrgast unter „Krankheits- und Behinderungskosten / Tagesstätte“. Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die EL: Die betreffende Person ist mindestens 5 Stunden in der Einrichtung; es wird kein „Lohn“ vergütet, der 50 CHF pro Monat übersteigt; die Institution hat eine öffentliche oder gemeinnützige private Trägerschaft.
  • Eingliederungsmassnahmen der IV: Die Finanzierung der Transporte erfolgt durch die IV.
  • Schulfahrten: Transporte von Schülern werden direkt durch die Schule mit der IV abgerechnet.
  • Fahrten von Heimen: Ausflüge und andere Transporte, die im Zusammenhang mit dem Heim-Angebot stehen, sind durch die Institution zu finanzieren.

In Zweifelsfällen - oder wenn Sie bei der Abrechnung mit anderen Kostenträgern Unterstützung brauchen - wenden Sie sich an eine zuständige Beratungsstelle. 

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